zurück
Aktenzeichen IV 306/12
Datum 24.05.1912
Leitsatz Ist der Begriff der Drohung im Sinne von § 114 StGB. auf das Inaussichtstellen rein persönlicher Nachteile für den Bedrohten beschränkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB1F0106
zurück