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Aktenzeichen IV 306/12

Datum 24.05.1912

Leitsatz Ist der Begriff der Drohung im Sinne von § 114 StGB. auf das Inaussichtstellen rein persönlicher Nachteile für den Bedrohten beschränkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB1F0106

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