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Aktenzeichen IV 266/12

Datum 21.05.1912

Leitsatz Ist ein Schriftstück, das der Unterschrift entbehrt und den Aussteller zwar der Gattung nach, nicht aber als eine bestimmte Persönlichkeit erkennbar macht, eine Urkunde im Sinne von § 267 StGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB1E0103

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