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Aktenzeichen II 167/12
Datum 14.05.1912
Leitsatz Sind im Sinne des Gesetzes Probefahrten mit Kraftfahrzeugen auch Fahrten, die von anderen Personen, als Fabrikanten und Händlern ausgeführt werden, und durch die nur festgestellt werden soll, ob das Fahrzeug als gebrauchsfähig der Polizeibehörde zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit vorgeführt werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB1B0095
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