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Aktenzeichen IV 97/12

Datum 23.04.1912

Leitsatz Ist das Vergehen der Begünstigung durch eine im Ermittelungsverfahren abgegebene unwahre Zeugenaussage vollendet, wenn der Zeuge nach Genehmigung des über seine Aussage aufgenommenen Protokolls auf die Erklärung, daß er seine Aussage nunmehr zu beschwören habe, sie der Wahrheit entsprechend abgeändert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB140074

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