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Aktenzeichen V 64/12

Datum 12.04.1912

Leitsatz 1. Zur Frage der verschiedenartigen Beurteilung einheitlich hergestellter Nahrungsmittel, die nach verschiedenen Absatzgebieten vertrieben werden. 2. Setzt die Anwendung von § 10 Nr. 2 des Nahrungsmittelgesetzes eine Täuschungsabsicht voraus? 3. Kann eine Übertretung im Sinne von § 11 des Nahrungsmittelgesetzes darin erblickt werden, daß derjenige, der bei der Herstellung des Nahrungsmittels aus Fahrlässigkeit dessen Verfälschung verursacht hat, danach das Nahrungsmittel ohne Kenntnis von der Verfälschung als unverfälscht verkauft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB110063

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