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Aktenzeichen IV 80/12

Datum 26.03.1912

Leitsatz 1. Wie weit geht das Recht eines Schutzverbandes im Sinne von § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, Strafantrag zu stellen und sich als Nebenkläger anzuschließen, bei einem Vergehen gegen § 4 das., das in Tateinheit mit einem Vergehen gegen § 15 das. zusammentrifft? 2. Kann der Strafantrag noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB0B0045

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