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Aktenzeichen II 1141/11

Datum 27.02.1912

Leitsatz 1. Richtet sich das Bestimmtsein eines Gegenstandes zu unzüchtigem Gebrauche nach der objektiven Zweckbestimmung der Gebrauchsgegenstände seiner Gattung? 2. Entscheidet über die Unzüchtigkeit des Gebrauchs eines empfängnishindernden Mittels die sittliche Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des verfolgten Endzwecks? 3. Sind Ankündigungen (Anpreisungen) empfängnishindernder Mittel auch dann strafbar, wenn sie ausschließlich verheirateten Personen übersandt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB030006

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