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Aktenzeichen V 985/11

Datum 16.02.1912

Leitsatz 1. Gehört es zum Begriffe des Spielens im Sinne von § 284 St.G.B.'s, daß jeder Spieler die Gefahr eines Vermögensverlustes trägt? 2. Müssen beim Glücksspiele gewinnsüchtige Zwecke verfolgt werden? 3. Muß bei gewerbsmäßigem Betriebe die Absicht auf besonders hohen Gewinn gerichtet sein? Schließt der Umstand, daß die Gegenleistungen preiswert sind, die Gewerbsmäßigkeit aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA6C0424

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