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Aktenzeichen III 860/11

Datum 25.01.1912

Leitsatz 1. Ist die Einfuhr von Pferdedärmen in das Zollinland verboten? 2. Liegt der Tatbestand der Konterbande im Sinne von § 134 V.Z.G.'s darin, daß Fleisch, dessen Einfuhr verboten ist, der im Zollausland errichteten deutschen Fleischbeschaustelle zur amtlichen Untersuchung vorgelegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA6B0420

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