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Aktenzeichen II 127/11
Datum 27.02.1912
Leitsatz Kann die Revision darauf gestützt werden, daß ein Zeuge nicht befragt ist, 1. ob er mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei? 2. ob er wegen Meineids bestraft sei? Sind diese Fragen überhaupt geboten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA670405
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