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Aktenzeichen III 966/11

Datum 15.01.1912

Leitsatz 1. Stellt die Unkenntnis von Vorschriften der Bekanntmachung des Bundesrats, betr. die Besetzung der Kauffahrteischiffe, vom 16. Juni 1903 einen tatsächlichen Irrtum oder einen Rechtsirrtum dar? 2. Zur Anwendbarkeit des § 117 Abs. 2 der Seemannsordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA5E0381

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