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Aktenzeichen V 1024/11

Datum 23.01.1912

Leitsatz Kann nach § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 in der stillschweigenden Verabreichung einer anderen Ware als der von dem Kunden verlangten, "ein Behaupten über die Ware eines anderen" gefunden werden? Ist Geeignetsein, den Betrieb des Geschäfts eines anderen zu schädigen, ausgeschlossen, wenn die verabreichte Ware der verlangten gleichwertig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA5D0376

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