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Aktenzeichen III 783/11

Datum 08.01.1912

Leitsatz 1. Was wird in § 4 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (R.G.Bl. S. 775) unter einem "Absatz nach dem Auslande verstanden?" 2. Gehören die sog. Zollausschlußgebiete im Sinne dieses Gesetzes zum Auslande? 3. Wird im Falle eines Verstoßes gegen § 4 a. a. O. die Anwendbarkeit des § 59 St.G.B.'s dadurch begründet, daß der Täter in der irrigen Meinung handelt, die Frage zu § 2 sei zu verneinen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA5A0365

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