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Aktenzeichen II 973/11

Datum 16.01.1912

Leitsatz Kann der am Kopfe und Rande von Geschäftsbriefen angebrachte Vordruck, der die allgemeinen geschäftlichen Verhältnisse des Absenders betrifft, eine Mitteilung darstellen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA590362

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