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Aktenzeichen 4 D 1221/11

Datum 23.01.1912

Leitsatz 1. Ist der Spruch der Geschworenen dem Angeklagten durch Verlesung der gestellten Fragen und der erteilten Antworten zu verkünden? 2. Bedingt die Nichtmitverlesung der Fragen in jedem Falle Aufhebung des Urteils?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA560348

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