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Aktenzeichen IV 1149/11
Datum 26.01.1912
Leitsatz 1. Zum Begriffe des Nachmachens von Wein. Welche Bedeutung hat für den Tatbestand der §§ 9. 13. § 26 Nr. 1 des Weingesetzes die Bezeichnung, unter der das Getränk in den Verkehr gebracht wird? 2. Zur Bedeutung von § 10 das. 3. Fällt auch das Nachmachen von Süß-(Dessert-)wein unter das Verbot von § 9 das.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA550345
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