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Aktenzeichen V 854/11
Datum 29.12.1911
Leitsatz Macht sich der mit der Anmeldung eines Patents beauftragte Inhaber eines Patentbureaus der Urkundenfälschung schuldig, wenn er die Patentanmeldung, ohne besondere Ermächtigung dazu, mit dem Namen des Auftraggebers zeichnet? Erfordert die Schriftlichkeit der Patentanmeldung Eigenhändigkeit der Unterschrift des Anmelders?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA4D0327
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