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Aktenzeichen II 926/11

Datum 22.12.1911

Leitsatz 1. Macht sich derjenige, der durch dieselbe Beförderungstätigkeit unter wissentlicher Verletzung eines Einfuhrverbots frisches Fleisch und in der Absicht der Zoll- und Steuerhinterziehung Zigaretten aus dem Ausland einführt, in Tateinheit der Konterbande, eines gemeingefährlichen Vergehens, der Zolldefraudation und der Zigarettensteuerhinterziehung schuldig? 2. Nach welchen Grundsätzen ist die Strafe festzusetzen, wenn ein Zusammentreffen der unter 1 bezeichneten Art vorliegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA4C0321

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