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Aktenzeichen III 915/11

Datum 18.12.1911

Leitsatz 1. Kann das Begriffsmerkmal des Herbeischaffens im Sinne von § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 erfüllt werden durch die Beförderung der in der Ankündigung betroffenen Waren von dem auswärtigen Lagerplatze zum Ausverkaufsorte? 2. Zum Begriffe des Ausverkaufs. 3. Genügt der Hinweis auf den Zweck der Räumung des Lagers zur Angabe des Ausverkaufsgrundes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA4A0314

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