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Aktenzeichen III 518/11

Datum 09.11.1911

Leitsatz 1. Begeht der Inhaber einer Wohnung, wenn er aus dem darin befindlichen "Gasautomaten" einen Teil der von ihm hineingeworfenen Geldstücke herausnimmt, Diebstahl oder Unterschlagung? 2. Umfaßt der Gewahrsam eines "Gasautomaten" unbedingt den Gewahrsam der darin befindlichen Geldstücke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA3A0249

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