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Aktenzeichen II 1111/11

Datum 21.11.1911

Leitsatz 1. Ist im Spruche der Geschworenen, durch den nach Bejahung der den Tatbestand des Totschlags betreffenden Hauptfrage die Voraussetzungen von § 216 St.G.B.'s verneint werden, das Stimmverhältnis anzugeben? 2. Kann die Frage nach dem Vorhandensein mildernder Umstände beim Totschlag auch für den Fall gestellt werden, daß die Geschworenen die Voraussetzungen von § 216 St.G.B.'s bejahen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA390247

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