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Aktenzeichen IV 760/11

Datum 27.10.1911

Leitsatz 1. Zur Abgrenzung von Diebstahl und "Feldfrevel". 2. Ist unter Erzeugnissen des Grund und Bodens (der Baumpflanzungen, Gärten usw.) bei dem Mangel einer nachweisbar abweichenden landschaftlichen Auffassung oder einer besonderen gesetzlichen Einschränkung auch das Pflanzengebilde selbst, im Gegensatze zu Früchten u. dgl., zu verstehen? Zum Begriffe "Garten". 3. Übersicht über die einschlägige bundesstaatliche Gesetzgebung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA2E0200

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