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Aktenzeichen I 567/11

Datum 21.09.1911

Leitsatz 1. Verjährt die Strafverfolgung der in Elsaß-Lothringen durch Verbreitung von Druckschriften begangenen Vergehen und Verbrechen, die im Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich mit Strafe bedroht sind, in sechs Monaten? 2. Inwieweit ist das Revisionsgericht an die Feststellungen gebunden, die der Erstrichter mit Bezug auf die tatsächliche Grundlage für die Beurteilung der Verjährungssrage getroffen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA210158

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