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Aktenzeichen II 1190/10

Datum 18.05.1911

Leitsatz Ist in § 12 des Weingesetzes unter "Traubenmost" nur frischer, zur Weinbereitung bestimmter Traubensaft zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA1D0143

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