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Aktenzeichen III 316/11

Datum 24.06.1911

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist ein Bordellwirt zur Einkommensteuer zu veranlagen? 2. Wie ist die Strafe wegen Hinterziehung der Einkommensteuer zu ermitteln, wenn der Angeklagte sein Einkommen in der Steuererklärung zu schätzen hatte? 3. Wie sind bei Berechnung des Einkommens des Steuerpflichtigen die vom Gesetze zugelassenen Abzüge zu behandeln? 4. Schließt ein Rechtsirrtum über die Steuerpflichtigkeit des Einkommens die Absicht der Steuerhinterziehung aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA160097

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