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Aktenzeichen I 331/11

Datum 29.06.1911

Leitsatz Nach welchen Vorschriften bemißt sich die Zulässigkeit der Verwendung örtlicher Bezeichnungen zur Benennung von Weinen, die vor Verkündung des Weingesetzes vom 7. April 1909 hergestellt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA130082

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