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Aktenzeichen I 279/11

Datum 22.06.1911

Leitsatz 1. Verjährt die Strafverfolgung des in § 4 Abs. 3 des elsaßlothringischen Preßgesetzes bedrohten Vergehens in sechs Monaten? 2. Befindet sich dieses Strafgesetz in Übereinstimmung mit den in § 4 Abs. 1 das. aufrecht erhaltenen Vorschriften über "die Verpflichtung der Eigentümer von periodischen Druckschriften zur Bestellung einer Kaution"? 3. Was ist im Sinne von § 4 Abs. 3 das. unter "Herausgabe" einer Zeitung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA120076

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