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Aktenzeichen IV 529/11
Datum 12.06.1911
Leitsatz 1. Was ist nach dem Viehseuchengesetz unter sofortiger Anzeige vom Ausbruch einer Viehseuche zu verstehen? 2. Zum Begriff "Abgeben" (Weggeben) von Milch aus einem verseuchten Gehöfte.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA110073
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