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Aktenzeichen V 255/11
Datum 16.06.1911
Leitsatz Was ist im Sinne von § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 unter "bestimmten Arten von Ausverkäufen" zu verstehen? Ungültigkeit einer gegen diese Vorschrift verstoßenden Regierungspolizeiverordnung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA070016
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