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Aktenzeichen III 267/11

Datum 01.05.1911

Leitsatz 1. Ist ein Minderjähriger, der ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein Handelsgewerbe betreibt, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs? 2. Sind die von einer solchen Person bei Beginn ihres Geschäftsbetriebs gemachten Aufzeichnungen über ihr Vermögen als eine Eröffnungsbilanz im Sinne von § 39 H.G.B.'s anzusehen, oder kann von einer Eröffnungsbilanz erst die Rede sein und entsteht die Verpflichtung zu deren Errichtung erst, wenn der den Geschäftsbetrieb fortführende Minderjährige volljährig wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA020003

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