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Aktenzeichen V 666/10
Datum 28.04.1911
Leitsatz 1. Was ist "Einfuhr" nach § 134 V.Z.G.'s, § 7 des Viehseuchengesetzes und den erlassenen Einfuhrverboten? Gehört dazu auch das Zurückbringen von Vieh, das beim Weiden über die Grenze geraten ist? Unter welchen Voraussetzungen ist ein solches Zurückbringen nach § 152 V.Z.G.'s strafbar? 2. Ist Anstiftung zu einer Übertretung im Sinne von § 152 V.Z.G.'s möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9700429
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