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Aktenzeichen V 1111/10
Datum 17.03.1911
Leitsatz 1. Was ist im Sinne des Vereinsgesetzes vom 19 April 1908 unter einem Aufzug auf öffentlichen Straßen oder Plätzen zu verstehen? 2. Kann als Leiter eines Aufzugs im Sinne von § 19 Nr. 1 das. derjenige gelten, der während des Aufzugs die Richtung angibt, in der die Teilnehmer sich bewegen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9640370
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