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Aktenzeichen II 47/11
Datum 21.03.1911
Leitsatz 1. Liegt eine Verfälschung von Steuerzeichen (Banderolen) vor, wenn die den Wert des Steuerzeichens nachweisende Zahl bis auf die Schlußziffer 0 durch Herausschneiden entfernt und das Steuerzeichen so um die Packung gelegt wird, daß der vor der 0 befindliche Teil des Steuerzeichens von dem anderen Ende durch Überkleben verdeckt wird und die 0 daher als Schlußziffer einer im übrigen überklebten Zahlenangabe erscheint? 2. Ist die Einziehung derjenigen Zigaretten, deren Packungen mit den erforderlichen Steuerzeichen nicht versehen sind, gesetzlich geboten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9620366
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