zurück

Aktenzeichen II 47/11

Datum 21.03.1911

Leitsatz 1. Liegt eine Verfälschung von Steuerzeichen (Banderolen) vor, wenn die den Wert des Steuerzeichens nachweisende Zahl bis auf die Schlußziffer 0 durch Herausschneiden entfernt und das Steuerzeichen so um die Packung gelegt wird, daß der vor der 0 befindliche Teil des Steuerzeichens von dem anderen Ende durch Überkleben verdeckt wird und die 0 daher als Schlußziffer einer im übrigen überklebten Zahlenangabe erscheint? 2. Ist die Einziehung derjenigen Zigaretten, deren Packungen mit den erforderlichen Steuerzeichen nicht versehen sind, gesetzlich geboten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9620366

Download PDF

zurück