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Aktenzeichen III 1186/10
Datum 02.03.1911
Leitsatz Begeht ein Beamter, der zum Gebrauch einer Schußwaffe amtlich ermächtigt ist, eine Übertretung des § 367 Nr. 8 St.G.B.'s, wenn er an einem bewohnten oder von Menschen besuchten Orte von der Schußwaffe Gebrauch macht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D95F0353
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