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Aktenzeichen IV 113/11
Datum 10.03.1911
Leitsatz Wird bei Einlegung der Revision mittels eingeschriebenen Briefes die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels gewahrt, wenn innerhalb ihrer zwar noch der Postablieferungsschein, nicht aber der Brief selbst an das Gericht gelangt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D95D0350
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