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Aktenzeichen II 134/11
Datum 21.03.1911
Leitsatz 1. Kann Diebstahl angenommen werden, wenn der Täter aus einer fremden Heizanlage den fremden Heizdampf in seinen Raum zur Wärmeentnahme ableitet und wenn er zugleich ein Rohr zur Rückleitung des Dampfes anbringt? 2. Zum Begriffe der Zueignungsabsicht beim Diebstahl.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D95A0335
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