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Aktenzeichen I 1234/10

Datum 30.01.1911

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei Bildung der Gesamtstrafe stattzufinden? Kann die Erhöhung insbesondere dadurch erfolgen, daß die Einzelstrafen nach einem gleichen Verhältnisse gekürzt und darauf der Einsatzstrafe zugezählt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9510302

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