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Aktenzeichen III 824/10

Datum 01.12.1910

Leitsatz 1. Kann eine Bestrafung wegen Kuppelei nur erfolgen, wenn die Unzucht, der Vorschub geleistet werden soll, demnächst tatsächlich verübt worden ist? 2. Zum Begriffe der "Unzucht" nach § 180 St.G.B.'s

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9320176

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