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Aktenzeichen I 884/10

Datum 05.12.1910

Leitsatz Sind gemeingefährliche Geisteskranke, die in Preußen von der Polizeibehörde in einer Irrenanstalt untergebracht worden sind, Gefangene im Sinne der §§ 120. 121 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D92F0171

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