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Aktenzeichen IV 980/10

Datum 25.11.1910

Leitsatz 1. Kann zur Begründung einer Prozeßbeschwerde nach § 384 Abs. 2 St.P.O. unter Umständen die bloße Bezeichnung der für verletzt erachteten Gesetzesvorschrift genügen? 2. Besteht gemäß § 198 St.G.B.'s bei wechselseitigen Beleidigungen auch dann noch ein Anspruch auf Bestrafung der früheren Beleidigung, wenn das Recht der Strafverfolgung zur Zeit, als die spätere Beleidigung begangen wurde, durch Ablauf der Antragsfrist bereits erloschen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D92D0161

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