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Aktenzeichen IV 932/10
Datum 29.11.1910
Leitsatz Sind unter Aufsichtsmaßregeln im Sinne von § 328 St.G.B.'s nur solche Anordnungen zu verstehen, welche die Abwehr einer drohenden bestimmten Viehseuchengefahr bezwecken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D92A0149
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