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Aktenzeichen III 578/10
Datum 10.11.1910
Leitsatz 1. Was ist im Sinne von § 19 Nr. 2 des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 unter dem Merkmale "bewaffnet erscheinen" zu verstehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist im Sinne von § 40 St.G.B.'s ein Gegenstand zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens gebraucht oder bestimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9280140
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