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Aktenzeichen IV 972/10

Datum 29.11.1910

Leitsatz 1. Genügt zur Annahme einer nichtöffentlichen Versammlung im Sinne des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 und demgemäß zur Verneinung des in § 111 St.G.B.'s vorausgesetzten Tatbestandsmerkmals der öffentlich erfolgten Aufforderung die Feststellung, daß von den Veranstaltern der Versammlung die Teilnahme auf die Arbeiter einer bestimmten Fabrik und einzelne besonders eingeladene Personen beschränkt worden ist? 2. Haben die Anwesenden der Auflösungserklärung eines mit der Überwachung einer Versammlung ordnungsmäßig von der Polizeibehörde Beauftragten selbst dann durch sofortige Entfernung Folge zu leisten, wenn die Polizeibehörde das Vorliegen einer öffentlichen Versammlung und ihre damit gegebene Berechtigung zur Entsendung eines Beauftragten irrtümlich angenommen hat? 3. Zum Begriffe der Tat im Sinne von § 263 St.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9260132

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