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Aktenzeichen I 356/10

Datum 26.09.1910

Leitsatz 1. Erfordert die Anwendung von § 61 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 (R.Stemp.G.) ein Verschulden des Steuerpflichtigen? 2. Ist die Frage, ob im Sinne von § 71 Abs. 2 R.Stemp.G.'s eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt war, immer aus der Person des Steuerpflichtigen zu entscheiden? 3. Wie gestaltet sich die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. nach §§ 61. 71. 72 R.Stemp.G.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9240122

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