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Aktenzeichen II 748/10

Datum 08.11.1910

Leitsatz 1. Ist, wenn der Eröffnungsbeschluß dem Angeklagten einen auf Erwerb einer Sache gerichteten Betrug zur Last legt, bei Verneinung des Betrugs die Unterschlagung der Sache Gegenstand der Urteilsfindung? 2. Ist, wenn wegen einer im Inlande begangenen strafbaren Handlung das Hauptverfahren eröffnet ist, zur Verurteilung wegen eines den Gegenstand der Urteilsfindung bildenden, im Auslande begangenen Vergehens eine Erklärung der Staatsanwaltschaft erforderlich, daß sie diese Tat verfolgen wolle? Zu welcher Zeit ist diese Erklärung abzugeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9220117

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