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Aktenzeichen I 848/10
Datum 07.11.1910
Leitsatz 1. Ist der unter einer Bedingung erhobene ehrenrührige Vorwurf als Beleidigung strafbar? 2. Welche Nachweise tatsächlicher Art werden für die Feststellung erfordert, daß aus der Form einer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen bestimmten schriftlichen Äußerung das Vorhandensein der Beleidigung hervorgehe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9200111
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