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Aktenzeichen I 316/10

Datum 26.09.1910

Leitsatz 1. Genießt der Urheber einer Photographie, auf der ein Gegenstand der Technik dargestellt ist, den Schutz, der dem Urheber einer Abbildung technischer Art zukommt? 2. Verhältnis des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, vom 9. Januar 1907 zum Gesetze, betr. den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, vom 10. Januar 1876.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D91F0105

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