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Aktenzeichen V 950/09

Datum 04.10.1910

Leitsatz Kann sich ein Rechtsanwalt dadurch der Urkundenfälschung im Sinne von § 267 St.G.B.'s schuldig machen, daß er die an das Gericht abzugebenden Prozeßschriften nicht selbst unterzeichnet, sondern mit seinem Namenszuge von einem anderen, als seinem Werkzeuge, versehen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9160069

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