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Aktenzeichen IV 594/10

Datum 20.09.1910

Leitsatz 1. Ist das Herbeischaffen von Waren aus dem Hauptgeschäft in ein Zweiggeschäft, für das ein Ausverkauf angekündigt war, als ein Nachschieben von Waren im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 § 8 anzusehen? 2. Gehören Weihnachtsausverkäufe zu den Saisonausverkäufen im Sinne des § 9 Abs. 2 das.? 3. Kommt es für den Tatbestand des § 8 das. auf den Umfang des Nachschiebens an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9130061

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