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Aktenzeichen V 463/10

Datum 12.07.1910

Leitsatz 1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu stellen? 2. Was ist nach § 64 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., vom 20. April 1892/20. Mai 1898 unter der gesetzlichen Voraussetzung zu verstehen, daß sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz Überschuldung ergibt? 3. Hat der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. seiner Verpflichtung aus § 64 das. auch dann genügt, wenn er den rechtzeitig gestellten Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen demnächst wirksam zurücknimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D90F0048

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